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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag zur Lieferung von Insights-Produkten und -Dienstleistungen von einem Mitglied der Insights-Gruppe („Insights“) an Sie („Sie“ oder den „Kunden“).

Durch die Bestellung von Produkten und/oder Dienstleistungen bei Insights stimmen Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die

„Bedingungen“) zu. Diese AGB sind Bestandteil aller Bestellungen und gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen.

Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden gelten nicht, selbst wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

  1. DEFINITIONEN

    1. In diesen Bedingungen werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

      1. "Client Practitioner" oder "CP" bezeichnet einen Insights-akkreditierten Practitioner, der ein Angestellter oder Auftragnehmer des Kunden ist;

      2. „Veranstaltung“ bezeichnet einen gebuchten Workshop, Kurs oder ein anderes Meeting, das zu einem bestimmten Datum oder zu bestimmten Terminen stattfinden soll und für das Produkte oder Dienstleistungen vom Kunden bestellt werden;

      3. "Insights-Akkreditierung" bezeichnet einen mehrtägigen Train-the-Trainer-Kurs, bei dem Insights oder der Lizenznehmer Einzelpersonen darin schult, bestimmte Produkte zu verwenden und zu liefern;

      4. „Insights-akkreditierter Practitioner“ bezeichnet eine Person, die eine Insights-Akkreditierung erfolgreich abgeschlossen hat und von Insights für die Verwendung und Lieferung eines oder mehrerer bestimmter Produkte akkreditiert ist;

      5. "Insights Group" bezeichnet The Insights Group Limited (schottische Firmennummer SC166543) zusammen mit jedem Unternehmen oder jeder anderen Geschäftsorganisation, die unter ihrer gemeinsamen Kontrolle steht (ob rechtlich oder tatsächlich);

      6. „Insights Online“ bezeichnet die Online-Plattform, über die (i) Einzelpersonen auf den Insights Fragebogen zur Auswertung zugreifen können und (ii) CPs Produkte wie das persönliche Profil und die Team Wheels generieren und darauf zugreifen können;

      7. „Insights-Produkt“ bezeichnet ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Practitioner-Material, das: i) von einem Mitglied der Insights Group entwickelt, im Besitz eines Mitglieds der Insights Group ist oder an ein Mitglied der Insights Group lizenziert ist; und ii) unter der Marke und den Marken der Insights Group vermarktet oder verwendet wird; iii) gemäß einer Bestellung geliefert wird.

      8. “Rechte an geistigem Eigentum” bezeichnet: alle Patente, Urheberrechte, eingetragenen Designs, nicht eingetragenen Designs, Handelsmarken, vertraulichen Informationen, Know-how, Erfindungen, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse, moralische Rechte und alle Rechte ähnlicher Art, die in irgendeiner Rechtsprechung jetzt oder in Zukunft eingetragen sind oder eingetragen werden können;

      9. „Online Units“ bezeichnet ein Produkt, das aus vorab gekauften Credits besteht, die innerhalb von Insights Online gegen persönliche Profile eingetauscht werden können;

      10. „Bestellung” bezeichnet ein Dokument, das eine Beschreibung der Produkte und

        Dienstleistungen, Einzelheiten zu den Preisen, den Lieferterminen und dem Lieferort enthält, die vom Kunden auszufüllen und an Insights zu übermitteln sind und von Insights gemäß Klausel 2.2 angenommen wurden;

      11. „Empfänger“ bezeichnet die einzelne Person, die als Subjekt in einem Insights-Produkt genannt wird;

      12. „Practitioner Material“ bezeichnet eine Präsentationshilfe oder Präsentationsmaterial (mit Ausnahme eines Produkts), das geistiges Eigentum des Insights-Konzerns enthält und das CPs von einem Mitarbeiter des Insights-Konzerns zur Verfügung gestellt wird;

      13. „Produkte“ bezeichnet Waren (einschließlich einer Präsentationshilfe oder Materialien, die geistige Eigentumsrechte von Insights enthalten), die von Insights an einen Kunden geliefert werden sollen; und

      14. „Services” bezeichnet eine Dienstleistung, die von Insights im Rahmen eines Auftrags, der ein Event beinhaltet, für einen Kunden zu erbringen ist.

  2. VERTRAGSGRUNDLAGEN UND BESTELLUNGEN

    1. Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf von Insights-Produkten oder -Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen dar.

    2. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn Insights eine schriftliche Annahmeerklärung abgibt oder die Bestellung erfüllt (je nachdem, was früher eintritt), woraufhin der Vertrag zustande kommt ("Datum des Vertragsbeginns").

    3. Ein von Insights abgegebener Kostenvoranschlag stellt kein Angebot dar und ist nur für einen Zeitraum von [30] Werktagen ab dem Datum seiner Abgabe gültig.

    4. Bestellungen unterliegen diesen Bedingungen und schließen diese ein.

    5. Der Kunde verzichtet auf jedes Recht, sich auf eine Klausel berufen zu können, die in den Kundendokumenten vermerkt, mitgeliefert oder enthalten ist und die mit diesen Bedingungen im Widerspruch steht.

  3. CLIENT PRACTITIONERS, INSIGHTS ACCREDITATION, UND ONLINE UNITS

    1. Ein Kunde kann die Insights Accreditation eines oder mehrerer seiner Mitarbeiter oder Auftragnehmer als Client Practitioner auf jährlicher Basis beantragen. Nachdem ein Delegierter eine Insights Discovery Accreditation („IDA“) erfolgreich abgeschlossen hat, wird er CP.

    2. Wenn ein Kunde einen oder mehrere CPs hat, kann er Online-Einheiten kaufen, um persönliche Profile in Insights Online zu erstellen.

    3. Insights behält sich das Recht vor, die Eignung von Mitarbeitern oder Vertragspartnern des Kunden als CP zu beurteilen und kann nach billigem Ermessen

      diesen Mitarbeitern oder Vertragspartnern des Kunden die Insights Accreditation erteilen, vorbehaltlich der Zahlung einer Jahresgebühr ("Jahreslizenzgebühr") und der fortlaufenden Einhaltung der ihnen von Insights zur Verfügung gestellten Richtlinien. Für jeden einzelnen CP ist eine Jahreslizenzgebühr zu entrichten.

    4. Die Jahreslizenzgebühr gewährt dem CP den Zugang zu bestimmten Insights-Produkten und den Zugang zu Insights Online und Insights Beziehungen. Insights behält sich das Recht vor, die Insights Accreditation zu entziehen und erteilte Lizenzen zu widerrufen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lizenz zur Nutzung von Insights-Produkten), wenn die jährlichen Lizenzgebühren nicht fristgerecht bezahlt wurden.

  4. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

    1. Der Kunde ist verpflichtet:

      1. sicherzustellen, dass die Bedingungen der Bestellung vollständig und korrekt sind;

      2. mit Insights in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Bestellung zusammenzuarbeiten; und

      3. verpflichtende Richtlinien und/oder Bedingungen einzuhalten, die dem Kunden oder CP von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt werden.

  5. GEBÜHREN UND ZAHLUNG

    1. Als Gegenleistung für die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen durch Insights an den Kunden gemäß einer Bestellung zahlt der Kunde den in der Bestellung angegebenen Preis oder, wenn kein Preis angegeben ist, den Preis, der in einer Insights-Preisliste zum Zeitpunkt der Lieferung aufgeführt ist oder dem Kunden mitgeteilt wird.

    2. Insights hat dem Auftraggeber jede Preiserhöhung mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen.

    3. Sofern in einer Bestellung nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise zuzüglich der folgenden Kosten und Gebühren, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden:

      1. MwSt. (falls zutreffend);

      2. Versand von Produkten an den Kunden;

      3. Anmietung von Veranstaltungsorten, Miete von Ausrüstung und Kosten der Verpflegung, die für eine Veranstaltung erforderlich sind; und

      4. Ausgaben, die in angemessener Weise im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Insights anfallen (einschließlich Reise, Unterkunft und Verpflegung).

  6. LIEFERUNG VON PRODUKTEN

    1. Insights liefert die Produkte an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren.

    2. Insights haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Produkte, die durch ein Ereignis verursacht werden, das außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegt oder darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde keine angemessenen Lieferanweisungen erteilt hat.

    3. 6.3 Der Kunde muss alle Beschwerden und/oder angeblichen Nichtkonformitäten oder Mängel der Produkte innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der

      Produkte, Insights schriftlich anzeigen. Andernfalls verliert der Kunde sein Recht, einen Mangel und/oder eine Nichtkonformität geltend zu machen.

    4. Wenn der angebliche Mangel und/oder die angebliche Nichtkonformität gemäß Klausel 6.3 an Insights gemeldet wird, wird Insights nach eigenem Ermessen: (1) alle Produkte ersetzen, die vom Insights als nicht konform oder mangelhaft eingestuft wurden, oder (2) eine Rückerstattung für alle Produkte gewähren, die als nicht konform oder mangelhaft eingestuft wurden. Insights haftet nicht für Nichtkonformitäten oder Mängel , sofern diese Nichtkonformitäten oder Defekte nicht von Insights verursacht wurden.

    5. Die Gefahr geht mit Lieferung der Produkte auf den Kunden über.

    6. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die in Klausel6.4 beschriebene Vorgehensweise eine vollständige und angemessene Entschädigung für Schäden darstellen, die sich aus einer Nichtkonformität oder einem Mangel ergeben.

  7. STORNIERUNG

    Insight berechnet Kosten bei Stornierung oder Verschiebung wie folgt:

    Stornierung durch den Kunden

    Gebühr*

    *Anmerkung Alle Angaben ohne MwSt., Rechnung en sind bei Stornieru ng zu

    zahlen)

    Inkenntnissetzung mehr als 21 Werktage vor

    oder Veranstaltung

    Keine Gebühr

    Die Inkenntnissetzung erfolgte mehr als 7 Werktage, aber weniger als 21 Werktage vor der Veranstaltung

    50% des Preises der gebuchten Veranstaltung und 100% der

    entstandenen

    direkten Kosten

    Inkenntnissetzung weniger als 7 Werktage vor der Veranstaltung

    100 % des Preises der Veranstaltung und

    100 % der angefallenen

    direkten Kosten

    Verschiebung einer gebuchten Dienstleistung oder Veranstaltung

    Bitte beachten Sie, dass diese Option nur einmal pro IDA genutzt werden kann, danach gelten die Stornierungsbedingunge

    n.

    Gebühr*

    Inkenntnissetzung mehr als 21 Werktage vor

    oder Veranstaltung

    Keine Gebühr

    Die Inkenntnissetzung erfolgte mehr als 7 Werktage, aber weniger als 21 Werktage vor der Veranstaltung

    Es gelten 10% des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen und 100% der Insights dadurch entstandenen

    Kosten.

    Inkenntnissetzung weniger als 7 Werktage vor der Veranstaltung

    Ein Aufschub ist nicht zulässig, dies gilt als Stornierung und es werden 100% des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen fällig sowie 100% der Insights dadurch entstandenen

    Kosten.

  8. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG

    1. Insights kann dem Kunden eine Rechnung stellen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:

      1. Online-Einheiten werden dem Insights Online-Konto des Kunden gutgeschrieben;

      2. Die in einer Bestellung angegebenen Produkte werden versandt;

      3. Die in einer Bestellung angegebenen Dienstleistungen werden versandt;

      4. Das von beiden Parteien vereinbarte Datum ist in einer Bestellung aufgeführt.

    2. Rechnungen hat der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Zeit des Zahlungseingangs ist entscheidend. Wenn der Kunde eine Zahlung nicht innerhalb des Fälligkeitsdatums leistet, kann Insights zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die ihm gesetzlich oder anderweitig zustehen, die weitere Lieferung von Produkten und Dienstleistungen aussetzen.

  9. GEISTIGES EIGENTUM

    und -Materialien. Alle Rechte an geistigem Eigentum, die vom Insights und/oder dem Client Practitioner bei der Bereitstellung eines Insights-Produkts oder bei der Moderation einer Veranstaltung generiert werden, gehen bei der Erstellung in das ausschließliche Eigentum des Insights über.

    9.5 Insights ist verantwortlich und entschädigt den Kunden und seine verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter und Vertreter ("die Berechtigten") von allen Verlusten, Haftungen, Ansprüchen (einschließlich Ansprüchen Dritter) und Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten und -kosten), die einem der Berechtigten durch einen Verstoß gegen diese Klausel 9 entstanden sind, einschließlich Ansprüche Dritter, die geltend machen, dass Insights-Produkte und -Dienstleistungen ihre geistigen Eigentumsrechte verletzen oder für die Unfähigkeit des Kunden, die Insights-Produkte oder -Dienstleistungen zu nutzen.

  10. DATENSCHUTZ

    1. Jede Vertragspartei hält alle für sie geltenden Datenschutzgesetze ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf a) die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (die DSGVO); (b) alle nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der DSGVO (einschließlich der britischen DSGVO) oder der Richtlinie 2002/58/EG der Europäischen Gemeinschaft; und (c) alle ähnlichen nationalen Datenschutzgesetze. Jede Partei stellt sicher, dass sie über alle erforderlichen Zustimmungen und Mitteilungen verfügt, um die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Abkommens zu ermöglichen.

    2. Insights stellt Client Practitioner Insights-Produkte zur Verfügung, die personenbezogene Daten enthalten. Solche Produkte werden Client Practitioner zur Verfügung gestellt, um es ihnen zu ermöglichen, solche Insights-Produkte im Rahmen eines internen Kundenevent, das von einem solchen CP ermöglicht wird, zu generieren und an die Empfänger zu liefern (der „zulässige Zweck“). CPs dürfen keine Veranstaltungen, die Insights-Produkte enthalten, an andere Personen als den Kunden liefern oder vermitteln.

    3. Der Kunde erkennt an, dass Insights solche Insights-Produkte, die personenbezogene Daten enthalten, nur für den zulässigen Zweck bereitstellt, und garantiert, dass seine Client Practitioner diese

        1. Insights gewährt dem Kunden eine nicht

          ausschließliche, gebührenfreie, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der in den Insights-Produkten enthaltenen geistigen Eigentumsrechte, soweit dies gemäß diesen Bedingungen erforderlich ist.

        2. Insights garantiert:

          1. das Recht zu besitzen, die Rechte an geistigem Eigentum gemäß Klausel 9.1 gewähren zu können

          2. über die erforderlichen Lizenzen zur Nutzung aller geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Insights-Produkte für die in diesen Bedingungen festgelegten Zwecke zu verfügen.

        3. Das Eigentum an geistigen Eigentumsrechten wird nicht übertragen oder abtreten, bevor die entsprechende Bestellung vereinbart wurde. Insbesondere erwirbt der Kunde keine Rechte, Titel oder Interessen an den geistigen Eigentumsrechten des Insights-Konzerns, von Insights, eines Mitarbeiters des Insights-Konzerns oder seiner Lizenzgeber.

        4. Insights behält alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf alle Insights-Produkte, -Dienstleistungen

      Insights-Produkte nicht für andere Zwecke verwenden werden, es sei denn, er verfügt über eine Berechtigung dafür.

    4. Der Auftraggeber haftet allein und uneingeschränkt für seine eigenen datenschutzrechtlichen Verarbeitungstätigkeiten sowie für die Handlungen und Unterlassungen seiner Mitarbeiter und/oder Auftragnehmer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf CPs).

    5. Sollten personenbezogene Daten außerhalb des Vereinigten Königreichs oder des EWR in ein Land übertragen werden müssen, das gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet, schließen Insights und der Kunde den Zusatz zum International Transfer Addendum und den EU-Standardvertragsklauseln („SCCs“) ab. Soweit erforderlich, werden das UK International Transfer Addendum     (Addendum-international-data-transfer.docx (live.com)) und die SCCs hiermit in diese Vereinbarung aufgenommen.

  11. GARANTIEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

    1. Insights garantiert, dass alle unter diesen Bedingungen ausgeführten Arbeiten in Übereinstimmung mit den anerkannten Standards für Arbeiten ähnlicher Art ausgeführt werden.

    2. Vorbehaltlich Klausel 11.4 haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei für Folgeschäden oder indirekte Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung, dem Erhalt oder der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen ergeben, oder für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Reputationsschäden oder Verlust des Geschäfts- oder Firmenwerts, unabhängig davon, ob diese Verluste direkt oder indirekt sind und ob diese Verluste von einer der Parteien vorhersehbar waren oder nicht.

    3. Vorbehaltlich Klausel 11.4 übersteigt die Gesamthaftung jeder Partei in Bezug auf diese Bedingungen nicht das Doppelte des gezahlten oder zu zahlenden Betrags für Produkte und Dienstleistungen gemäß allen Bestellungen in den 12 Monaten unmittelbar vor dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist.

    4. Die Klauseln 11.2 und 11.3 gelten nicht für Ansprüche oder Verluste, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden können.

  12. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

    1. Jede Partei kann diese Bedingungen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich gegenüber der anderen Partei kündigen.

    2. Jede Partei kann diese Bedingungen sofort kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung begeht und dies nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Benachrichtigung behebt.

    3. Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Insights zur Verfügung stehen, kann Insights die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen aussetzen und jegliche Lizenz zur Nutzung von Produkten widerrufen, wenn der Kunde einen im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Betrag zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt.

  13. SONSTIGES

    1. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

    2. Sollten einzelne dieser Bedingungen oder einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wird.

  14. GELTENDES RECHT UND ZUSTÄNDIGKEIT

    1. Die Bedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschliesslich ausservertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus ihnen oder ihrem Gegenstand ergeben, unterliegen schweizerischem Recht, und jede Partei erklärt sich unwiderruflich mit der ausschliesslichen Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte einverstanden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich den in der Bestellung angegebenen Gerichtsstand.

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